Transparenz
Bildnachweis
Jede Aufnahme auf dieser Seite, die einen Menschen oder einen Raum zeigt, ist ein echtes Foto. Künstlich erzeugt sind nur die fünf abstrakten Stoffbilder an den Leistungen. Welches Bild woher stammt, steht hier vollständig.
Echte Fotografie
Aufnahmen einer realen Person, nicht künstlich erzeugt und daher nicht gekennzeichnet. Sämtliche Fotos von Dr. Raboch wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
- Startbild Dr. med. René Raboch im Behandlungsbereich Foto des Auftraggebers
- Haltung Porträt in Op-Haube vor dunklem Hintergrund Foto des Auftraggebers
- Über mich Porträt von Dr. med. René Raboch in seiner Praxis Foto des Auftraggebers
- Vor dem Eingriff Erstgespräch mit einer Patientin im Behandlungszimmer Foto des Auftraggebers
- Kontakt Beratungsgespräch mit einer Patientin Foto des Auftraggebers
KI-generiert, abstrakte Materialaufnahmen
Studioaufnahmen von Seide und Chiffon. Sie zeigen keine Person, keinen Ort, keinen Eingriff und kein Behandlungsergebnis, sondern stehen als Materialbild für die jeweilige Leistung. Deshalb tragen sie keine Kennzeichnung im Bild, sondern werden hier offengelegt.
- Brustchirurgie Fließende Seide vor eisblauem Hintergrund KI-generiert
- Body Contouring Chiffon in langen senkrechten Falten KI-generiert
- Periorbitale Verjüngung Zwei Schleier, die sich öffnen, dazwischen helles Licht KI-generiert
- Botox und Filler Ruhig hängende Seide mit kaum merklichen Wellen KI-generiert
- Revisions- und Sekundärchirurgie Seide, links in unruhigen Wirbeln, rechts in ruhigen parallelen Falten KI-generiert
Warum kein Bild ein Label trägt
Die Kennzeichnungspflicht für Betreiber nach Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung zielt auf Inhalte, die existierenden Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich für echt gehalten werden könnten. Ein Studiobild von Stoff erfüllt das nicht: Es gibt darin nichts, worüber getäuscht werden könnte. Alles, was auf dieser Seite einen Menschen oder einen Raum zeigt, ist ohnehin echt fotografiert. Sollte hier je wieder ein erfundener Mensch, ein erfundener Raum oder ein erfundenes Behandlungsergebnis stehen, bekommt dieses Bild die Kennzeichnung sichtbar ins Bild.
Abstrakte Materialbilder stehen an den Leistungen auch aus einem zweiten Grund: Das Heilmittelwerbegesetz schränkt die Darstellung von Behandlungsergebnissen bei ästhetischen Eingriffen stark ein. Stoff verspricht nichts, was ein Eingriff einlösen müsste.